Der verworrene Weg der CSU in Richtung Zukunft

Ministerpräsident Horst Seehofer musste seine Justizministerin Dr. Beate Merk (beide CSU) in die Schranken weisen; jedoch wohl nicht, weil es ihm so gut gefällt, sondern wegen der liberaleren Vorstellungen des Koalitionspartners, der FDP.
Der Freistaat Bayern gibt seinen Widerstand gegen die Adoption von Kindern des Lebenspartners innerhalb von gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften auf. Diese Meldung ging in den letzten Tagen durch so ziemlich alle Medien, und auch hier bei some about wollen wir die nicht unbedeutende Kursänderung der CSU in Karlsruhe aufgreifen.
Diese hatte nämlich, damals noch als alleinregierende Partei im Bayerischen Landtag, gegen ein Gesetz der Rot-Grünen Bundesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt. Bei diesem Gesetz handelte es sich um eine Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartG), durch das in Deutschland die sog. Homo-Ehe geregelt ist. Die CSU griff durch ihre Klage in Karlsruhe vor allem die Punkte im Gesetzesentwurf an, welche die sog. Stiefkindadoption regeln sollen. Nun hat das Bayerische Justizministerium am Montag die Verfassungsklage überraschend zurückgezogen. Wir wollten wissen: Warum dieser Kurswechsel? Und: Verändert das die allgemeine Haltung der CSU zum Thema gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften?
In einem Telefongespräch mit der Pressestelle des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz am Dienstag Mittag fragte ich daher zuerst nach den ursprünglichen Gründen für die Klage in Karlsruhe. Dort hieß es, die Entscheidung dafür sei durch einen Ministerratsbeschluss im Jahr 2005 gefallen. Das Motiv für die sog. Normenkontrollklage sei dabei gewesen, dass man nicht wollte, dass eingetragene Lebenspartner Kinder adoptieren können. Der Antrag habe sich dabei gegen die Stiefkindadoption gerichtet – also gegen die Möglichkeit, das Kind des Lebenspartners zu adoptieren, um ein gemeinsames Sorgerecht zu erhalten. Der Grund für die Klage sei letztlich das im Grundgesetz festgeschriebene Bild von Ehe und Familie gewesen, das eindeutig eine Familie aus Vater und Mutter als die ideale Kombination für das Aufwachsen eines Kindes festsetze.
Nun fand ich es natürlich interessant, ob dieser großen Vorbehalte des Landesjustizministeriums gegenüber der Gleichstellung homosexueller Partnerschaften, wieso die Klage nun zurückgezogen wurde. Mir wurde gesagt, das sei keine Entscheidung der Justizministerin gewesen, sondern vielmehr die Linie, welche die neue Koalition in der Bayerischen Landesregierung aus CSU und FDP vorgebe. Und der Entschluss sei nun so gewesen, dieses Ziel – nämlich die Gleichstellung auf diesem Gebiet zu stoppen – nicht weiter zu verfolgen.
Das scheint alles nicht sehr verwunderlich, schließlich ist die FDP nicht nur im Bund eine wesentlich liberaler ausgerichtete Partei. Dass Horst Seehofer und der Rest der CSU hier nun Zugeständnisse machen müssen, gerade nach den schwachen Ergebnissen der letzten Landtagswahl in Bayern, führt nicht zu allzu großem Erstaunen.

Darf er bei zwei Mütern oder zwei Vätern aufwachsen? Die CSU sagt ganz klar: Nein!
Doch dieses Zugeständnis ist wohl nicht als Signal für ein generelles Umdenken innerhalb der CSU-Reihen zu verstehen. Die Pressestelle des Landesjustizministeriums äußerte mir gegenüber unmissverständlich, dass sich dadurch an der Haltung der Ministerin gegenüber einer Ausweitung der Gleichstellung von homosexuellen Paaren nichts ändere – auch nicht durch neue Studien, wie zum Beispiel die zur Lebenssituation von Kindern in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften, die kürzlich von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) vorgestellt wurde (some about berichtete). Frau Merk ginge es dabei aber natürlich nicht um Diskriminierung, sie lege ihr Augenmerk viel mehr auf das Kindeswohl. Es ginge nicht darum, welche Rechte man Homosexuellen gewähren wolle, sondern was für das Kind das Beste sei.
Ähnlich liest sich die dazugehörige Pressemitteilung:
“Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk warnt [...] davor, hieraus Rückschlüsse auf weitere Gesetzesänderungen zu ziehen: ‘In der neuen Regierungskonstellation hat die Staatsregierung die Klage gegen die Stiefkindadoption zurückgenommen. Eines ist aber klar: Ich werde Ehe und Familie weiterhin gegen eine schrittweise Gleichsetzung verteidigen. Insbesondere eine Volladoption durch Lebenspartner wird es mit mir nicht geben.’
[...] ‘Der Gesetzgeber ist gut beraten, wenn er den durch die Verfassung garantierten Schutz der Ehe nicht immer weiter aushöhlt. Auch eingetragene Lebenspartnerschaften verdienen selbstverständlich Respekt und rechtlichen Schutz. Dies kann aber nicht bedeuten, die Unterschiede zur Ehe völlig zu verwischen.’
[...] ‘Ehe und Familie sind nach der Bayerischen Verfassung die ‘natürliche und sittliche Grundlage der menschlichen Gemeinschaft’. Wer aus vermeintlicher Political Correctness immer weitere Zugeständnisse an andere Lebensformen macht, beschädigt in Wahrheit das Institut der Ehe,’ so die Ministerin.”
Soweit die Position des Bayerischen Justizministeriums. Viel mehr Meinung war aus den zuständigen Pressestellen leider nicht herauszuholen – die Staatskanzlei sah es nicht einmal ein, mich an einen Pressesprecher aus ihren Reihen zu vermitteln, sondern schob den Schwarzen Peter zurück an Frau Merk und ihren Pressesprecher. Nun gut, keine Antwort ist auch eine Antwort.

Er sieht in der Gleichstellung Schwuler und Lesben eine “Fehlentwicklung”: CSU-Politiker Norbert Geis
Für Furore zum gleichen Thema sorgte dann am Dienstag Norbert Geis (CSU), der dem “ZDF Morgenmagazin” ein Interview als Justizexperte gab. Jedoch entwickelte sich das Gespräch viel mehr zu einer Tirade seinerseits auf die Liberalisierungstendenzen gegenüber gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften im Allgemeinen. So antwortete er auf die Frage, ob die CSU nun nicht vielleicht auch den Schritt in Richtung Moderne gehen würde, nach dem Motto “jeder nach seiner Fasson”:
“Ich glaube, dass die Ehe zwischen Vater und Mutter, dass die Familie mit Vater und Mutter die Zukunft ist, nicht etwas anderes, das ist die Moderne, und nicht eine Fehlentwicklung, die sich hoffentlich bald wieder legen wird.”
Anschauen könnt ihr Euch den Beitrag in der ZDFmediathek.
Nun bleibt die Frage: Was zeigt uns dieses ganze Hin und Her innerhalb der CSU? Ich denke, man kann doch davon ausgehen, dass es ein kleines Licht am Ende des Tunnels ist. Denn erstmals hat sich die CSU so bewegt und ist selbst eingeknickt, wohl unter Druck des eigenen Koalitionspartners. Solche Querschüsse, wie zum Beispiel den von Herrn Geis im zitierten Interview, wird es wohl immer geben in den konservativen Reihen, und davor werden wir innerhalb der nächsten 20 Jahre nicht gefeit sein. Trotzdem macht der Rückzieher der Bayerischen Landesregierung Mut – ein Fingerzeig auf eine gerechtere Zukunft.
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Bildnachweis:
Foto: Horst Seehofer – © Bildarchiv Bayerischer Landtag; Fotograf: Rolf Poss; csu-landtag.de
Foto: Beate Merk – CC BY-SA 3.0; Fotograf: Michael Lucan; de.wikipedia.org
Logo: CSU – Pressematerialien der Christlich Sozialen Union in Bayern; csu.de
Foto: Kleiner Junge – CC BY-NC-SA 2.0; Fotograf: Josh Posh; flickr.com
Foto: Norbert Geis – Pressematerialien von Norbert Geis auf seiner Internetpräsenz; norbert-geis.de
Quellen:
focus.de – “Bayern: CSU zieht Klage gegen Gesetz für Homosexuellen-Rechte zurück”
Telefongespräch mit der Pressestelle des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
Bayerisches Justizministerium: Pressemitteilung Nr. 140/09, 10. August 2009
queer.de – “Volker Beck: Rechtsaußen Geis ’steht für die Union’”
zdf.de – “Union: Adoptionsrecht für Homo-Paare schlecht für Kinder”
kahrs.de – “Schwulenfeindliche Äußerungen von Norbert Geiß (CSU)”
netzeitung.de – “Karlsruhe stoppt Verfahren gegen Homo-Ehe”




“ein kleines Licht am Ende des Tunnels” – da sagst du was. Noch hat die CSU spätestens im Bundesrat alles blockiert, was sie blockieren konnte und wollte. Möge die FDP da mäßigend wirken
Hendryk
12. Aug 09 at 22:19
Ist es nicht so, dass Länder die durch eine Koalition regiert werden im Bundesrat sich neutral verhalten?
Phillip
13. Aug 09 at 00:50
@Phillip:
Da kommen wir zu gefährlichem Halbwissen bei mir, aber soweit ich weiß, vertritt im Bundesrat jedes Land seine Position zu einem Thema. Und da in Deutschland bis auf Rheinland-Pfalz, das Saarland, Thüringen und derzeit Schleswig-Holstein (Minderheitsregierung der CDU) sowieso alle Bundesländer durch eine Koalition regiert werden, würde so eine Regelung wenig Sinn machen
Henning
13. Aug 09 at 00:55
Länder verhalten sich neutral durch Enthaltung im Bundesrat, wenn die zu einer Koalition gehörenden Parteien eines Bundeslandes zur Sachfrage kein einheitliches Abstimmungsverhalten zeigen würde.
Wiru
13. Aug 09 at 07:14
Da sollte man vielleicht “in der Regel” hinzufügen.
Das ist im Übrigen auch keine gesetzliche oder verfassungsbegründete Regel, sondern zivilrechtlich durch den Koalitionsvertrag geregelt in dem jeweiligen Land geregelt.
Und wie bei jeder Regel gibt’s Ausnahmen: http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesrat_
(Deutschland)#Stimmabgabe
Beobachter
13. Aug 09 at 07:19
Die betroffenen “Retter der Familie”, sollten mal bei Wikipedia unter diesem Stichwort etwas über die Geschichte dieser Institution nachlesen…
Thommen
13. Aug 09 at 16:19
Schöner Text Henning mit sicherlich viel Arbeit, aber:
): erst kommt das Fressen und dann die Moral.
Das Licht sehe ich nicht. Der Ausgangspunkt war die Klage Bayerns gegen die Stiefkindadoption in eingetragenen Lebenspartnerschaften. Die CSU versuchte dies durch eine Klage beim BVG zu verhindern. Nun haben Institute Bayerns in Untersuchungen zweifelsfrei festgestellt, dass nicht die Konstellation der Eltern sondern die Beziehung für die Entwicklung des Kindes ausschlaggebend ist. Diese Studie wurde durch die Bundesjustizministerin Zypries vor vier Jahren beim Bayerischen Staatsinstitut für Familienforschung an der Universität Bamberg und dem Staatsinstitut für Frühpädagogik in München in Auftrag gegeben. Es wurden von 2200 Kindern, die in homosexuellen Lebensgemeinschaften sind, 100 befragt, was für die Statistiker eine sogenannte überrepräsentative Aussage gibt.
Nun war der Ausgang des Verfahrens in Karlsruhe abzusehen und Bayern hatte schon einmal bei der eingetragenen Lebenspartnerschaft durch das Gericht eine vernichtende Niederlage erhalten. Im Klartext hätte ein Urteil zur Stiefkindadoption bedeutet, dass, wenn diese, und davon konnte man ausgehen, erlaubt ist, es keinen Grund mehr gibt, die GEMEINSAME Adoption fremder Kinder durch homosexuelle Partnerschaften zu verbieten.
Geradezu entlarvend war die Aussage von Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) dazu: “Ich werde Ehe und Familie weiterhin gegen eine schrittweise Gleichsetzung verteidigen.”
Vor diesen Hintergrund ist die Aussage der FDP eher relativiert zu sehen. Allein deren Verhalten in der Regierung von Baden-Württemberg zeigt den Charakter dieser populistisch Partei: (wieder mal Brecht zitieren, das klingt gleich gebildet
Die CSU hat die Entscheidung des BVG verhindert um weiterhin möglichst viel blockieren zu können. Leider gibt es noch genügend Wähler, die nicht das Recht auf Selbstbestimmung, sonder das Recht auf Ökonomie höher bewerten. Wo mit wir wieder bei Brecht sind.
OK., Ende des Bildungsfernsehens
*grins
hp
13. Aug 09 at 16:42
@hp:
Hui, danke für diesen langen Kommentar. Aus dieser Perspektive habe ich das Ganze noch gar nicht betrachtet, macht aber durchaus Sinn. Nun, ich denke, es besteht trotzdem etwas Hoffnung, immerhin ist die CSU nicht mehr allein an der Regierung. Ich bin für: Abwarten und Tee trinken
Nunja, nicht ganz, aber mehr kann man in Bezug auf Bayern im Moment nicht wirklich tun. Außer natürlich darüber schreiben und diskutieren…
Henning
13. Aug 09 at 17:02