Die Schwulen und die Deutsche Wiedervereinigung

Bildquelle: Flickr.com-User Percy | CC BY-NC-SA 2.0
Vielen ist es gestern einmal wieder wie Schuppen von den Augen gefallen, als sie daran erinnert wurden, dass heute ja die Läden geschlossen haben – an diesem Samstag, den 3. Oktober 2009, ist der Tag der Deutschen Einheit. Zum 19. Mal jährt sich in diesem Jahr die Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten, bei der die DDR formell der Bundesrepublik beitrat. Die Hauptfeierlichkeiten finden dieses Jahr im Saarland statt, und in Berlin gibt es eine große Festmeile am Brandenburger Tor. Doch was bedeutete die Wiedervereinigung Deutschlands für die Schwulen?
Sowohl in der Bundesrepublik als auch in der DDR wurden Schwule durch den §175 des Strafgesetzbuches (StGB) verfolgt. Homosexuelle Handlungen waren danach strafbar. In der BRD wurden so über 50.000 Männer verurteilt. Im Lauf der Jahrzehnte wurde dieser Paragraph, der noch aus der Zeit des Nationalsozialismus stammte und in beiden Staaten unverändert übernommen wurde, jedoch langsam entschärft. Zunächst wurde das sog. “Schutzalter” von 21 Jahren eingeführt (BRD: 1969/DDR: 1957). So war gleichgeschlechtlicher Sex nur unter 21 strafbar. 1968 (DDR) bzw. 1973 (BRD) wurde dieses Schutzalter dann auf 18 Jahre abgesenkt.
Da die DDR-Regierung ihre Sondergesetzgebung gegenüber Homosexuellen 1989 ersatzlos strich, lag das Schutzalter in den neuen Bundesländern für Hetero- wie für Homosexuelle bei 14 Jahren. In der Bundesrepublik galt bis zur Angleichung der Gesetzgebung beider Staaten im Zuge der Wiedervereinigung und damit bis zur Abschaffung des §175 im Jahr 1994 weiterhin das Gesetz von 1973.
So kann man resümierend sagen, dass interessanterweise die DDR bei der Entschärfung der Diskriminierungslage der Bundesrepublik immer einen Schritt voraus war. Und es erscheint im Nachhinein erschreckend, dass die gesetzliche Verfolgung von Homosexuellen zumindest in den alten Bundesländern über die Wiedervereinigung hinaus, nämlich bis 1994, andauerte. Nach der Internierung und Ermordung von Homosexuellen in der NS-Zeit dauerte es also beinahe 50 Jahre, bis die Diskriminierung und Verfolgung von Schwulen in ganz Deutschland beendet war. Und ohne die gesellschaftlichen Umbrüche durch die Deutsche Einheit hätte es vielleicht noch länger gedauert.
Wir können also dankbar sein, dass wir in diesem Land mittlerweile frei unsere Sexualität ausleben können. Doch wir sollten nicht vergessen, dass das noch längst nicht auf der ganzen Welt der Fall ist. Und so ist der Weg zur Gleichstellung, weder in Bezug auf gesellschaftliche Akzeptanz in Deutschland, noch auf die Rechtslage in anderen Ländern dieser Welt, vorbei.
Nichtsdestotrotz ist der heutige Tag ein Tag zum Feiern. Wir können die Wiedervereinigung Deutschlands feiern, auch wenn die Narben bis heute noch heilen. Und daraus sollten wir immer wieder neue Kraft für die Zukunft schöpfen, für eben jenen Weg, den ich weiter oben beschrieben habe. Für Einigkeit, und Recht, und Freiheit.




du bist ein jahr zu früh dran… die 20 jahre sind erst nächstes jahr rum
spontiv
3. Okt 09 at 20:17
@spontiv:
Oh, vielen Dank, hatte ich mit dem Mauerfall verwechselt, der jährt sich ja dieses Jahr wirklich zum 20. Mal
Henning
3. Okt 09 at 20:30
Da wollen wir einmal ein wenig Ordnung in diesen Beitrag bringen.
Vielleicht bist du auch einfach nur zu jung.
Entstehung des §175: 1532 gab Karl V. der ab dem 13. Jh. durchgeführten Todesstrafe bei Analverkehr im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation durch den §116 eine Rechtsform, die in Preußen 1794 im Allgemeinen Landrecht auf eine Gefängnisstrafe (sechs Monate bis vier Jahre) herab gesetzt wurde. Napoléon beseitigte die Strafbarkeit in vielen Ländern Europas in folge des in Frankreichs eingeführten Code Civil 1804. (Treppenwitz der Geschichte: in Bayern wurde die Strafbarkeit 1813 aufgehoben)
Bismarck als Erschaffer des SgB von 1872 für den Norddeutschen Bund übernahm die preußischen Strafbestimmungen im §175 wegen der “öffentlichen Meinung”.
Der durch das dritte Reich verschärfte §175 von 1872 wurde in der DDR, die Homosexualität nicht wie im Westen ideologisch (Christlich) sonder wissenschaftlich betrachtete, bereits 1950 unter Beibehaltung des Strafbestandes für “erschwerte Fälle” auf die Version von 1872 zurückgesetzt
Bereits 12-1957 bestimmte das Strafrechtsergänzungsgesetz in der DDR, die “Nichtverfolgung von geringfügigen/öffentlich uninteressanten Straftaten” was eine faktische Außerkraftsetzung des §175 bedeutete, der 1968 ersatzlos gestrichen wurde. Das Schutzalter gleichgeschlechtlicher (MM, WW) Handlungen mit Jugendlichen wurde im §151 geregelt (18 Jahre).
1973 gab es Berlin eine Schwulengruppe, die mit Plakaten und Fahnen die Gäste der “Weltfestspiele 1973″ in Ostberlin begrüßte. Solange diese Gruppen “Linientreu” waren, wurden sie nicht beanstandet. Die gern aufgetischte Geschichte, dass sich die Homosexuellen in der DDR unter dem Dach der Kirche organisierten ist nicht haltbar. (Anmerkung von mir: da kam lieber der Pfarrer wo anders hin…)
Natürlich muss man auch erwähnen, dass nach dem Ausbruch von HIV, auch in der DDR, es dort Versuche gab, Homosexuelle in die Bundesrepublik abzuschieben. Auf der anderen Seite wurden Schwule zur Mitarbeit in der staatlichen AIDS Kommission zugelassen.
“Wir können also dankbar sein” Nein, wir können nicht für ein Menschenrecht dankbar sein. Das ist einfach nur eine Selbstverständlichkeit die Generationen vor Dir erkämpft haben.
hp
4. Okt 09 at 18:59
@hp:
Nun, zunächst zum letzten Absatz deines Kommentars. Vielleicht kommt es im Artikel falsch rüber, aber: Ich meinte, dass wir dankbar sein können, dass eben jene Generationen es geschafft haben, dass diese Menschenrechte auch im politischen und gesellschaftlichen Alltag durchgesetzt wurden. Sicher war es da schon ein Menschenrecht, doch es muss auch gelebt werden. Und dass dies nun der Fall ist, dafür können wir dankbar sein.
Zu den restlichen Anmerkungen kann ich nicht sonderlich viel Stellung nehmen, da du es anscheinend wirklich weißt, wie es war. So danke ich dir für die Ergänzungen, und wie immer auch für deinen ausführlichen Kommentar
Henning
4. Okt 09 at 19:26