Online-Petition: Änderung des Artikel 3 GG

In den vergangenen Jahren war der Artikel 3 des Grundgesetzes (GG) immer wieder Diskussionsgrund in der SchwuLesBischen Szene. Viele fordern eine Ergänzung des darin ausgeprochenen Diskriminierungsverbots um die sexuelle Identität. Die Beständigkeit der Debatte führte bereits zu einer Initiative im Bundesrat, die jedoch abgeschmettert wurde. Und nachdem sich die SPD in der Großen Koalition zu diesem Thema recht bedeckt hielt, setzt auch sie sich mittlerweile für eine Änderung des GG-Artikels ein.
Seit Ende Dezember nun gibt es im Online-Petitionssystem des Deutschen Bundestags eine Petition mit eben jener Forderung. Stellvertretend für alle Unterstützer_innen fordert Hans-Werner Sperber in der Petitionsbegründung:
„Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, transsexuelle und intersexuelle Menschen sind in unserer Gesellschaft auch heute noch Anfeindungen, gewaltsamen Übergriffen und Benachteiligungen ausgesetzt. Einfachgesetzliche Diskriminierungsverbote haben die rechtliche Situation der Betroffenen zwar verbessert. Die fehlende Berücksichtigung in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) wirkt sich aber bis heute negativ auf die gesellschaftliche und rechtliche Situation von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender, transsexuellen und intersexuellen Menschen aus. Ein ausdrückliches Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität im Grundgesetz schafft eine klare Maßgabe für den einfachen Gesetzgeber. Letztlich steht es für das deutliche Bekenntnis, dass Gesichtspunkte der sexuellen Identität eine ungleiche Behandlung unter keinen Umständen rechtfertigen können.“
Damit das Anliegen im Petitionsausschuss des Bundestages diskutiert wird, müssen bis zum 3. März über 49.400 weitere Menschen die Petition mitzeichnen (Stand: 20.01.2010, 20.17 Uhr). Dafür ist also eine weitgreifende Mobilisierung notwendig. GAYS.de unterstützt die Petition, Queer.de berichtete heute ebenfalls darüber. Und auch wir von someabout.net möchten die Initiative unterstützen und euch zur Mitzeichnung aufrufen.
Mitzeichnen kann die Petition faktisch jeder von euch, egal wie alt ihr seid, ob ihr aus Deutschland kommt oder nicht, denn die Verfahrensgrundsätze für Petitionen besagen:
„3. Petenten
(1) Das Grundrecht nach Artikel 17 GG steht jeder natürlichen Person und jeder inländischen juristischen Person des Privatrechts zu.
(2) Geschäftsfähigkeit ist zur Ausübung des Petitionsrechts nicht erforderlich; es genügt, dass der Petent in der Lage ist, sein Anliegen verständlich zu äußern. Das Petitionsrecht ist von persönlichen Verhältnissen des Petenten wie Wohnsitz oder Staatsangehörigkeit unabhängig. […]“
Also, meldet euch beim Online-Petitions-System des Deutschen Bundestags an und unterstützt die Petition zur Berücksichtigung der sexuellen Identität in Artikel 3 GG!




[...] (via) [...]
BLOG.OK23.DE » Mitzeichnen!
20. Jan 10 at 21:56
yupps, mitgezeichnet und noch ganz viel werbung gemacht
fussel
21. Jan 10 at 16:53
Stell ich mich nur furchtbar blöd an, oder muss ich mich da wirklich erst registieren/anmelden?
Timminem
22. Jan 10 at 13:05
Nein, das stimmt schon, du musst dich dafür registrieren. Ist aber ganz kurz und schmerzlos
Henning
22. Jan 10 at 21:45